Personalwesen umfasst das Individual- wie auch das Kollektivarbeitsrecht.
Hierbei liegt der Schwerpunkt auf dem Verständnis und der Anwendung für den öffentlichen Dienst im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD):

- Arbeitsvertrag: Entstehung, Beendigung, Rechte, Pflichten
- Urlaubsanspruch: Bundesurlaubsgesetz, TVöD
- Entgeltfortzahlung
- Personalvertretung (Betriebs-/ Personalrat)
- Beamtentum